Mann testet einen weißen Rauchmelder an einer Decke durch Drücken der Prüftaste für Sicherheitsüberprüfung

Rauchwarnmelder: Was MieterInnen wissen müssen

In keinem Monat brennen derart viele Kerzen wie im Dezember – ein trefflicher Anlass, um einen Blick auf die Rauchwarnmelder zu werfen. Zwar sind alle Gewobag-Wohnungen mit entsprechenden Geräten ausgestattet, doch die Überprüfung der Rauchwarnmelder ist Sache der MieterInnen.

Seit 2020 können sich alle Gewobag-MieterInnen sicher sein, dass jemand von oben über sie wacht, seitdem sind Rauchwarnmelder in Berliner Wohnungen Pflicht. Tatsächlich können die kleinen Geräte an der Zimmerdecke große Schäden verhindern und Leben retten – wenn man sich richtig um sie kümmert.

Rauchentwicklung: Die unbemerkte Gefahr

Immer wieder sterben in Deutschland Menschen an den Folgen eines Wohnungsbrandes. Die Flammen selbst sind dabei noch nicht mal das größte Problem. Noch gefährlicher ist der hochgiftige Rauch, der innerhalb kürzester Zeit zum Tod führen kann. Seine schnelle und geräuschlose Verbreitung kann fatale Folgen haben, etwa dann, wenn die BewohnerInnen schlafen.

Um genau das zu vermeiden, sind Rauchwarnmelder in Berliner Wohnungen seit Ende 2020 verpflichtend. Viele Gewobag-MieterInnen dürften sich noch daran erinnern, wie ihre Wohnungen vor dem Stichtag am 31. Dezember desselben Jahres mit den kleinen Geräten ausgerüstet wurden.

Frau installiert einen weißen Rauchwarnmelder an einer strukturierten Decke zur Sicherung der Wohnsicherheit
MieterInnen testen die Rauchwarnmelder selbst – in der Regel ein mal pro Jahr. Foto: Adobe Stock/Andrey Popov

Rauchmelder-Pflicht in den meisten Zimmern

Seitdem befinden sich an den Decken der meisten Berliner Zimmer Rauchwarnmelder – ein einziger pro Wohnung reicht in der Regel nämlich nicht aus. Laut Gesetz müssen Aufenthaltsräume und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Allein in Küchen und Badezimmern sind sie grundsätzlich selten zu sehen (es sei denn, die Küche ist ein Fluchtweg), weil diese von der Pflicht ausgenommen sind.

Alarm: Rauchwarnmelder im Ernstfall

Damit zählen Rauchwarnmelder wohl zu den verbreitetsten Einrichtungsgegenständen in ganz Berlin, aber erst im Ernstfall zeigen sie sich von ihrer heldenhaften Seite: Registriert das jeweilige Gerät eine Rauchentwicklung, schlägt es Alarm und warnt BewohnerInnen mit einem akustischen Signal. Sollte es wirklich so weit kommen, bringt man sich am besten schleunigst in Sicherheit.

So stellt man sicher, dass der Rauchwarnmelder funktioniert

Dafür, dass der Rauchwarnmelder auch funktioniert, sind MieterInnen selbst verantwortlich. In der Regel bedeutet das, dass man die Funktionsfähigkeit einmal pro Jahr testet. Wie genau das geht, verrät die Bedienungsanleitung. Die Batterie hält bis zu 10,5 Jahre und muss erst gewechselt werden, wenn der Rauchwarnmelder sich durch einen Piepston und einen blinkende LED bemerkbar macht.

Das Service-Center der Gewobag hilft

Gewobag-MieterInnen, die nicht in der Lage sind, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen – beispielsweise aufgrund von körperlichen Einschränkungen – kontaktieren am besten das Service-Center der Gewobag, das einen Fachbetrieb zur Wartung vermitteln kann. Auch bei Störungen und allen anderen Fragen rund um die Rauchwarnmelder in Berlins Wohnungen ist das Service-Center der richtige Ansprechpartner.

Kontakt Service-Center
Fon: 0800 4708-800 (kostenfrei)
E-Mail: service@gewobag.de
Webseite: http://www.gewobag.de/service

Titelbild: Adobe Stock/Julie Kislev

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