Mann bereitet vegetarische Spieße, Lammfleisch und Würstchen auf elektrischem Grill zu, auf dem Tisch gemischter Salat und Gemüse zum Grillen

Grillen auf dem Balkon – das gibt es zu beachten

Balkon und Barbecue – gerade an warmen Sommertagen klingt diese Kombination verlockend. Doch ist das Grillen auf dem Balkon überhaupt erlaubt? Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Laut dem Statistik-Portal Statista ist es eine der beliebtesten sommerlichen Freizeitbeschäftigungen der Deutschen: das Grillen. In Ballungsräumen wie Berlin sollten Grillfans jedoch einige Regelungen beachten – besonders beim Grillen auf dem Balkon. Eine Übersicht.   

Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Es gibt kein Grundrecht für Grillen auf dem Balkon. Zwar ist es den Gewobag-MieterInnen grundsätzlich gestattet, auf dem Balkon zu grillen, dennoch sollten MieterInnen einige Regeln und Hinweise beachten, bevor sie den Grill anwerfen. Das Wichtigste ist, dass sich die Nachbarschaft durch das Grillen auf dem Balkon nicht belästigt oder gestört fühlt.

Was für einen Grill darf ich auf dem Balkon benutzen?

Auch wenn die Gewobag das Grillen auf dem Balkon nicht generell verbietet, dürfen ausschließlich Elektrogrills auf dem Balkon verwendet werden. Diese haben den Vorteil, dass sie sehr wenig Rauch und Gerüche entwickeln. Grillen mit einem Holzkohlegrill, einem Gasgrill oder anderen befeuerten Grillgeräten ist aus Gründen des Feuerschutzes nicht erlaubt

Können VermieterInnen das Grillen durch Hausordnung oder Mietvertrag unterbinden?

In einem Mehrfamilienhaus kann durch die Hausordnung, die Teil des Mietvertrags ist, das Grillen auf dem Balkon durch die VermieterInnen verboten werden. Daher sollten alle MieterInnen vor dem geplanten Grillen unbedingt einen Blick in die Hausordnung werfen.

Grillen auf einem Elektrogrill. Marinierte rohe Hähnchenspieße auf Holzspießen mit Paprika und Zwiebeln in einer Satay-Marinade. Maiskolben in Alufolie.
Wer auf dem Balkon grillt, darf im Gewobag-Bestand ausschließlich Elektrogrills verwenden. Foto: Getty Images

Wo finde ich die Hausordnung?

Die Hausordnung dient dazu, das Zusammenleben in der Nachbarschaft zu regeln. Hier werden unter anderem die Ruhezeiten festgelegt und die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erläutert. So kann Streit zwischen den NachbarInnen vermieden werden. 

MieterInnen der Gewobag können die Hausordnung (in verschiedenen Sprachen) online einsehen. 

Bis wie viel Uhr darf ich auf meinem Balkon grillen?

MieterInnen sollten sich immer rücksichtsvoll gegenüber der Nachbarschaft verhalten und unnötigen Lärm zu jeder Zeit vermeiden. Außerdem gilt ab 22:00 Uhr die offizielle Nachtruhe. Spätestens dann muss auf dem Balkon Ruhe einkehren.

Was passiert, wenn ich doch einen Kohlegrill auf dem Balkon benutze?

Wenn – wie in den Mietverträgen der Gewobag – festgelegt ist, dass Kohle- und Gasgrills nicht auf dem Balkon verwendet werden dürfen, ist dies von den MieterInnen einzuhalten. Wer dennoch mit einem Kohle- oder Gasgrill auf dem Balkon grillt, verstößt nicht nur gegen das geltende Mietrecht, sondern setzt sich und seine NachbarInnen auch einer erhöhten Brandgefahr aus. Die Temperatur eines Holzkohlegrills ist schwer zu regulieren und besonders kleine Balkone sind meist mit vielen Gegenstände eingerichtet, die schnell Feuer fangen können. 

Was passiert, wenn sich meine NachbarInnen durch den Grill belästigt fühlen?

Das einfachste Mittel, um einen Nachbarschaftsstreit zu verhindern, ist Rücksicht aufeinander zu nehmen und sich miteinander abzusprechen: Am besten kündigt man sein Grillvorhaben im Vorfeld bei den direkten NachbarInnen an, sodass es nicht zu bösen Überraschungen kommt. Zudem ist es geboten, sich an die Ruhezeiten zu halten. Nicht zu vergessen: Das Grillen hat sogar das Zeug, die nachbarschaftliche Beziehung zu verbessern, etwa durch eine Einladung.

Wie kann ich verhindern, dass beim Grillen Rauch entsteht?

Wenn Grillgeruch in die Wohnung zieht, kann das von NachbarInnen als unangenehm empfunden werden. Daher sollte auch bei einem Elektrogrill darauf geachtet werden, dass keine Rauchentwicklung entsteht – etwa, weil Fett auf die Heizspirale tropft

Um Gerüche und Rauch zu vermeiden, können Grillschalen verwendet werden. Diese schützen vor heruntertropfendem Fett, außerdem erleichtern sie die Reinigung nach dem Grillen. Gleichzeitig sollte der Grill auf dem Balkon immer so positioniert werden, dass der Rauch nicht in die Wohnungen der NachbarInnen ziehen kann.

Rezept für vegetarische Grillspieße

Fettarme Gerichte wie vegetarische Grillspieße sind nicht nur gesund, sondern verursachen beim Grillen auch weniger Rauch. Einfach bevorzugtes Gemüse – beispielsweise Paprika, Pilze, Zucchini, Zwiebel und Kirschtomaten – waschen und in Scheiben schneiden (die Kirschtomaten dürfen ganz bleiben). Anschließend wird das Gemüse auf Holz- oder Metallstäbe verteilt und mit einer Marinade aus Olivenöl, Senf, Agavendicksaft, Thymian, Salz und Pfeffer bestrichen. Wer mag, kann auf die Spieße auch noch Halloumi-Grillkäse spicken. Zum Schluss werden die Spieße auf den Grillrost bzw. auf eine Aluschale gelegt und für ca. acht Minuten pro Seite gegrillt.

Darf ich im Hof grillen?

Nein, auf den Grün- und Hofflächen der Wohnanlagen darf grundsätzlich nicht gegrillt werden. Allerdings gibt es in Berlin diverse Grünflächen mit öffentlichen Grillplätzen. Im Volkspark Friedrichshain beispielsweise hat das Grünflächenamt gemeinsam mit einem privaten Pächter eine Grillwiese eröffnet, auf der nach vorheriger Online-Buchung das Grillen mit Holzkohle oder Gas erlaubt ist.

Auch auf dem Tempelhofer Feld und im Görlitzer Park gibt es Grünflächen, auf denen Grillen erlaubt ist. Aber Vorsicht: Die Bezirksämter können die Genehmigung auch kurzfristig wieder entziehen, beispielsweise weil es zu trocken ist und damit auch hier die Brandgefahr steigt.  

Alle Bilder: GettyImages

Das könnte Sie auch interessieren: