Zwei Frauen und ein Mann stehen auf einem Balkon in der Sonne und lehnen über der Brüstung. An der Außenseite des Geländers hängen zwei Photovoltaik-Paneele. Foto: Andreas Labes

Der Sonne entgegen: Eigener Strom durch Steckersolargeräte

MieterInnen, die mit einem eigenen Balkonkraftwerk Strom erzeugen möchten, erhalten von der Gewobag die nötige Unterstützung. Wie das in der Praxis aussieht? Ein Besuch bei einem, der es ausprobiert hat.  

Ein wenig Stolz schimmert durch, als Gunnar Thöle auf seinem Balkon Richtung Sonne blickt. „Selbst Strom zu erzeugen, fühlt sich wirklich super an“, sagt der Gewobag-Mieter aus Tegel und lächelt. „Man kennt das ja von selbstgezüchtetem Gemüse – das schmeckt immer besonders gut. Bei selbstgemachtem Strom ist das ähnlich.“ Nicht zu vergessen: Die Öko-Energie wird von der Sonne frei Haus geliefert.    

Seit diesem Sommer ist Thöle Betreiber eines sogenannten Balkonkraftwerks und leistet damit einen eigenen, kleinen Beitrag zur Energiewende. Mit zwei dünnen Photovoltaik-Paneelen an der Außenseite seines Balkongeländers „erntet“ er an sonnigen Tagen bis zu 0,8 Kilowattstunden, was einer Ersparnis von rund 25 Cent entspricht. Keine gewaltige Summe, klar, aber „da ich die Wohnung allein nutze und sehr energiesparend lebe, deckt das rechnerisch grob die Hälfte meines Strombedarfs“, sagt Thöle. „Das ist natürlich super!“

Zustimmung der Gewobag erforderlich

So positiv die Eindrücke sind, so klar ist allerdings auch: Um ein Steckersolargerät installieren und nutzen zu dürfen, ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. „Wir begrüßen den Einsatz regenerativer Energien grundsätzlich sehr“, sagt Katrin Scherpe, Referentin Technische Fachkoordination im kaufmännischen Bestandsmanagement der Gewobag, „aber zugleich tragen wir als Vermieterin auch die Verantwortung, dass von unseren Gebäuden keine Gefahr für andere ausgeht.“

Was das konkret bedeutet? Zum Beispiel, dass die Photovoltaik-Paneele per Vier-Punkt-Fixierung sicher angebracht sein müssen, sodass sie unter keinen Umständen herabstürzen können. Eine Herausforderung sind dabei Balkone mit durchgängigem Mauerwerk, denn die Bausubstanz darf durch die Anbringung nicht beeinträchtigt werden. Bohrungen in die Fassade sind etwa tabu.    

Steckersolargeräte: Zwei Frauen und ein Mann stehen auf einem Balkon und schauen gemeinsam auf ein Handy.. Foto: Andreas Labes
Haben das Steckersolargerät gemeinsam auf den Weg gebracht: Gewobag-Referentin Katrin Scherpe, Mieter Gunnar Thöle und Antonia Sprotte, Klimaschutzbeauftragte des Bezirksamts Reinickendorf (v. l.). Hier betrachten sie die erbrachte Leistung des Balkonkraftwerks in einer App. Foto: Andreas Labes

Für die Gewobag mit ihren rund 75.000 Wohneinheiten ist die Zustimmung nicht immer ganz einfach. Die Beschaffenheit einzelner Gebäude und Balkone sind höchst unterschiedlich, daher muss jeder Fall für sich betrachtet werden. Um interessierten MieterInnen Informationen, Orientierung und Hilfe zu bieten, gibt es seit April 2025 eine neue Webseite zum Thema. Dort finden sich neben Antworten auf die häufigsten Fragen auch eine Checkliste und ein digitales Anfrageformular. Gunnar Thöle, der seine Steckersolargeräte-Anfrage schon im Jahr zuvor an die Gewobag gerichtet hatte, findet: „Anfangs habe ich den administrativen Prozess als relativ hohe Hürde empfunden, aber durch den neuen Vorgang mit dem praktischen Web-Formular kann das jeder schaffen.“

Steckersolargeräte: Optimierter Prozess für Anfragen

Wie das Ganze funktioniert? Nach dem Absenden des Online-Formulars erhalten MieterInnen ein PDF, das sie ausgefüllt, unterschrieben und samt Anlagen an das Service-Center der Gewobag schicken. Danach geht das Anliegen schnell und direkt an die TeamtechnikerInnen der Gewobag über, die wiederum Kontakt zu den KundInnen aufnehmen.

„Bislang ist die häufigste Hürde, dass unvollständige Unterlagen eingereicht werden“, sagt Katrin Scherpe. „Das unterschriebene PDF benötigen wir beispielsweise in vollem Umfang, weil es praktisch einem Vertrag entspricht.“ Die logische Folge: Durch fehlende Unterlagen verzögert sich der Prüfungsprozess.

Gunnar Thöle zählte zu den ersten Gewobag-MieterInnen, die den Prozess erfolgreich durchlaufen haben – und macht InteressentInnen Mut. „Ich denke, man kriegt das in vielen Fällen hin“, sagt er. Er selbst verfügt über ein Balkongeländer, das die Vier-Punkt-Fixierung der Photovoltaik-Paneele ohne großen Aufwand ermöglichte. „Ich habe praktische Flachmodule genutzt und musste nur noch die geeigneten Kabelbinder zusammenstecken. Danach hieß es: Stecker in die Steckdose und los.“

Seither arbeitet Thöle daran, den erzeugten Strom dann zu verbrauchen, wenn er vorhanden ist, nämlich tagsüber – im Fall seines Südwest-Balkons vor allem am Nachmittag. „Die Waschmaschine lässt sich entsprechend programmieren“, erzählt er, „und wenn ich im Büro bin, lade ich mit Hilfe einer Zeitschaltuhr die Akkus meiner Geräte.“ Beispiele, die zeigen: Wo ein Wille ist, ist meist auch ein Weg.

Titelfoto: Andreas Labes

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