Ein junger Mann trinkt Kaffee und blickt aus dem Fenster einer Wohnung in Berlin, Prenzlauer Berg.

Der neue WBS 220: Türöffner für Menschen mit mittlerem Einkommen

Mit ihm haben rund 60 Prozent der BerlinerInnen die Chance auf eine geförderte Wohnung: Der neue WBS 220 richtet sich gezielt an Menschen mit mittlerem Einkommen – in manchen Fällen können sogar Gutverdiener profitieren. Wie? Die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Eine leistbare Wohnung zu finden, stellt viele BerlinerInnen vor große Herausforderungen – vor allem im Neubau. Neue Chancen gibt es durch die Einführung des Wohnberechtigungsscheins 220 (kurz: WBS 220), der für Haushalte mit mittlerem Einkommen entwickelt wurde. Neugierig geworden? Hier kommen zentrale Fragen und Antworten zum Thema.

Was ist das Besondere am WBS 220?

Mit dem WBS 220 wurden die bisherigen Wohnberechtigungsscheine um eine weitere Förderungsstufe erweitert. Damit sollen auch Menschen mit einem mittleren Einkommen die Möglichkeit haben, einen Wohnberechtigungsschein beantragen und geförderte Neubauwohnungen beziehen zu können.

Aktuell bedeutet das, dass Single-Haushalte mit einem jährlichen Netto-Verdienst von maximal 26.400 Euro geförderte Neubauwohnungen beziehen dürfen. Bei einem Zweipersonenhaushalt dürfen die WBS-220-Berechtigten in Berlin nun bis zu 39.600 Euro im Jahr verdienen. Ein weiteres Beispiel stellt eine fünfköpfige Familie mit zwei Kindern dar. In diesem Fall läge sogar ein Netto-Haushaltseinkommen von knapp 70.000 Euro in der Spanne für den WBS 220.

Wichtig: Der WBS 220 berechtigt zum Einzug in neu geförderte Neubauwohnungen zu einer maximalen Nettokaltmiete von 11,50 Euro pro Quadratmeter.

Seit wann gibt es den WBS 220?

Der neue Wohnberechtigungsschein 220 wird seit Februar 2025 ausgestellt. Zwar gelten die entsprechenden WBS-Bestimmungen bereits seit Juni 2023, allerdings mussten die Wohnungen für dieses Fördermodell erst gebaut werden. Die Gewobag errichtet entsprechende Wohnungen zum Beispiel in ihren Spandauer Großprojekten Das Neue Gartenfeld und WATERKANT Berlin, an der Wendenschloßstraße in Köpenick oder in der Diesterwegstraße in Prenzlauer Berg.

In bereits bestehenden Sozialwohnungen oder geförderten Neubauwohnungen aus älteren Förderprogrammen kann der WBS 220 hingegen keine Anwendung finden. Hier gelten geringere Einkommensgrenzen, die aus früheren Förderprogrammen stammen.

Wie teuer ist eine Wohnung mit dem WBS 220?

Mit dem WBS 220 liegt die Einstiegsmiete bei 11,50 Euro pro Quadratmeter. Für eine 40-Quadratmeter-Wohnung würde die Kaltmiete damit bei 460 Euro liegen. Hinzu kommen die kalten und warmen Betriebskosten.

WBS-Check der Gewobag

Wer herausfinden möchte, ob der eigene Haushalt für einen Wohnberechtigungsschein infrage kommt, kann dafür den unverbindlichen WBS-Check der Gewobag nutzen. Mit nur wenigen Angaben findet man so in kürzester Zeit heraus, ob ein entsprechender Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

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Wie kann man einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Der Antrag für einen Wohnberechtigungsschein kann online über das Service-Portal Berlin oder bei den zuständigen Wohnungsämtern gestellt werden. Dort wird auch erläutert, welche weiteren Unterlagen für einen WBS-Antrag benötigt werden. Achtung: Die Ausstellung eines WBS nimmt erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch, sollte also schon weit vor der Bewerbung auf eine Wohnung beantragt werden.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht die Anmietung einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Dadurch sind die Mieten für diese Wohnungen in vielen Fällen günstiger als für vergleichbare Wohnungen, für die kein WBS benötigt wird.

In Berlin gibt es fünf verschiedene Wohnberechtigungsscheine, die sich durch ihre Einkommensgrenzen unterscheiden: WBS 100, WBS 140, WBS 160, WBS 180 und WBS 220.

Wer hat Anrecht auf einen WBS?

Grundsätzlich gilt: Wer einen WBS beantragen möchte, darf die geltenden Einkommensgrenzen für WBS-Wohnungen nicht überschreiten. Diese werden von den einzelnen Bundesländern festgelegt.

Der WBS 100 wird ausgestellt, wenn AntragstellerInnen die Bundeseinkommensgrenzen für einen WBS nicht überschreiten. Im Fall des WBS 140 darf das Einkommen der antragstellenden Person bis zu 40 Prozent über diesem Wert liegen. Sowohl mit dem WBS 100 als auch mit dem WBS 140 kann jede bestehende Sozialwohnung in der Hauptstadt gemietet werden – eine Berliner Sonderregelung macht’s möglich.

Ergänzend gibt es öffentlich geförderte Neubauwohnungen, für deren Anmietung verschiedene WBS-Typen erforderlich sind, gestaffelt nach dem Haushaltsnettoeinkommen.

Ausschnitt von einem Antrag auf einem Wohnberechtigungsschein, auf dem ein Kugelschreiber liegt
Mit dem WBS können sich Wohnungssuchende um geförderte Wohnungen in Berlin bewerben. Foto: Jens Kalaene/dpa

Wie viel darf man verdienen, um einen Wohnberechtigungsschein beantragen zu können?

Der Wohnberechtigungsschein ist abhängig vom Haushaltseinkommen. Heißt konkret: BerlinerInnen, die einen WBS 140 für einen Einpersonenhaushalt beantragen wollen, dürfen pro Jahr nicht mehr als 16.800 Euro netto verdienen. Bei einem Zweipersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 25.200 Euro pro Jahr. Sollten im Haushalt noch weitere Personen leben (zum Beispiel Kinder, andere Verwandte oder PartnerInnen), erhöhen sich die Einkommensgrenzen um bestimmte Beträge.

Entsprechend der jeweiligen Förderprogramme im Neubau können Personen einen Anspruch auf den WBS 160 haben, die in einem Einpersonenhaushalt leben und nicht mehr als 19.200 Euro netto im Jahr verdienen. Wenn in einem Haushalt zwei Personen leben, liegt die Einkommensgrenze bei 28.800 Euro netto jährlich. Beim WBS 180 liegt die Einkommensgrenze für einen Single-Haushalt bei 21.600 Euro pro Jahr. Zweipersonenhaushalte dürfen bis zu 32.400 Euro jährlich verdienen. Einen Überblick bietet die folgende Tabelle:

1-Personenhaushalt2-Personenhaushaltzzgl. für jede weitere im Haushalt
lebende Person
Zuschlag für jedes im Haushalt
lebende Kind
WBS 100max. 12.000 €18.000 €4.100 €500 €
WBS 140max. 16.800 €25.200 €5.740 €700 €
WBS 160max. 19.200 €28.800 €6.560 €800 €
WBS 180max. 21.600 €32.400 €7.380 €900 €
WBS 220max. 26.400 €39.600 €9.020 €1.100 €

Aufgrund der unterschiedlichen Förderprogramme und Voraussetzungen für eine Anmietung dieser geförderten Neubauwohnungen, sind in entsprechenden Mietangeboten der Gewobag Hinweise platziert, welcher WBS zur Anmietung berechtigt. In bestimmten Fällen ist ergänzend zum WBS eine Bescheinigung nach § 9 Abs. 2 WoFG vorzulegen. Diese wird zum Beispiel von Wohnungsämtern ausgestellt.

Übrigens: Auch auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen kann man mit dem WBS-Rechner herausfinden, ob man Anspruch auf einen WBS hat oder nicht.

Wie groß dürfen die Wohnungen sein?

Die Größe der Sozialwohnungen ist abhängig von der Anzahl der Personen, die dort einziehen. Grundsätzlich gilt: Jede und jeder Wohnberechtigte sowie die mitziehenden Angehörigen haben Anspruch auf einen Raum. Einem Ehepaar mit zwei Kindern steht damit eine Wohnung mit vier Räumen zu.

Wo findet man WBS-Wohnungen?

Auf der Mietangebotsseite der Gewobag kann gezielt nach WBS-Wohnungen gefiltert werden, genauso wie auf den gängigen Wohnungssuchportalen. Die einzelnen Gewobag-Angebote weisen stets den jeweils erforderlichen WBS aus, zum Beispiel WBS 140 oder WBS 220.

Ist ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt, ist er ein Jahr gültig. Eine entsprechende Wohnung muss innerhalb dieser Zeitspanne bezogen werden.

Titelbild: Getty Images

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