Eine junge, farbige Frau sitzt an einem Schreibtisch. Dabei scheint sie Geldscheine zu zählen, zugleich tippt sie mit einer Hand etwas in einen Taschenrechner ein. Vor ihr steht ein aufgeklapptes Notebook. Foto: AdobeStock

Mindestlohn, Bürgergeld, Verkehr und mehr: Was ist neu im Jahr 2024?

Der Jahreswechsel hat Gesetzesreformen, Systemumstellungen und Anpassungen mit sich gebracht. Was ist neu im Jahr 2024 und welche Änderungen stehen an? Ein paar wichtige Punkte im Überblick.

Höherer Mindestlohn, eine neue Pfandregelung oder neue Ticketpreise im Öffentlichen Personennahverkehr: 2024 treten diverse Veränderungen in Kraft, die in unterschiedlichen Lebensbereichen spürbar werden. Hier kommen einige der wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2024 auf einen Blick. 

StudentInnen aufgepasst: das deutschlandweite Semesterticket kommt!

Bund und Länder haben sich auf ein bundesweites Semesterticket geeinigt. StudentInnen aus Berlin und Brandenburg sollen ab dem Sommersemester 2024 für 29,40 Euro statt 49 Euro im Monat deutschlandweit den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können. Das vergünstigte Deutschlandticket kostet derzeit 176,40 Euro pro Semester.

Wie es generell mit dem Deutschlandticket weitergeht, ist derzeit noch offen. Bund und Länder konnten sich bislang nicht über die Zukunft des Tickets einig werden. Eine Entscheidung wird bis 1. Mai erwartet. Damit einher ginge auch der Preis für das Semesterticket. Also, Augen offen halten!

Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben. Dadurch steigt die monatliche Verdienstgrenze für MinijobberInnen von den bisherigen 520 Euro auf 538 Euro. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich demnach auf 6.456 Euro.

Mehr Bürgergeld und Sozialhilfe

Auch EmpfängerInnen von Sozialhilfe und Bürgergeld haben ab Januar 2024 mehr Geld zur Verfügung. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher. Hintergrund der Erhöhung sind die steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise.

Darüber hinaus erhöht sich die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Diese Leistung kommt besonders für Personen in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. 

Preiserhöhungen beim VBB

Was ist neu 2024: Eine S-Bahn fährt in Berlin zwischen zwei Gebäuden hindurch, man sieht nur ihren Anfang. Foto: Getty Images
Wichtig für NutzerInnen von S-Bahn und Co.: Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) gibt es neue Tarife. Foto: Getty Images

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat zum 1. Januar 2024 eine durchschnittliche Erhöhung der Fahrpreise um 6,7 Prozent umgesetzt. Grund dafür seien die hohen Kosten für Kraftstoffe, Personal und Investitionen. Außerdem wurde beschlossen, dass das 29-Euro-Ticket für Berlin AB im ersten Halbjahr 2024 eingeführt wird. Alle neuen Tarife sind auf der Webseite des VBB einzusehen. 

Mehr Transparenz beim Fleischkonsum

Bislang galt, das unverarbeitetes und vorverpacktes Fleisch mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet werden musste. Diese Kennzeichnungspflicht wird ab dem 1. Februar 2024 auch auf nicht vorverpacktes Fleisch ausgeweitet.  

Die Kennzeichnungspflicht soll den VerbraucherInnen zu einer transparenteren Kaufentscheidung verhelfen. Die Kennzeichnung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Falls das angebotene Fleisch im Laden überwiegend aus demselben Ursprungsland stammt, genügt ein gut sichtbarer Aushang im Geschäft. Auf ein abweichendes Herkunftsland muss im Einzelfall gesondert hingewiesen werden.

Pfand für Milchgetränke 

Das lange diskutierte Pfand auf Verpackungen von Milch- und Milchmixgetränken ist da. Zum Jahresbeginn 2024 erhalten alle milchhaltigen Getränke in Einwegplastikflaschen (Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter) das offizielle DPG-Pfandlogo und werden somit in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert. Betroffen sind davon auch diverse Energydrinks, die einen Molkeanteil haben.

Behörden und Pfandsystem-TeilnehmerInnen haben sich allerdings darauf geeinigt, dass der Verkauf der Restbestände für einen nicht genau definierten Zeitraum geduldet wird, um übermäßiger Lebensmittelverschwendung vorzubeugen. Also nicht wundern, wenn Anfang Januar noch das eine oder andere Relikt im Supermarktregal angeboten wird.

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 

Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die Anpassungen zu Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich. Die Höhe der Anpassung für Renten- und Arbeitslosenversicherung hingegen ist bundeslandabhängig. Alle ab 2024 geltenden Beitragsbemessungsgrenzen sind auf dem Portal der Bundesregierung zu finden.  

Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Spitzensteuersatz

Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll 2024 von 10.908 Euro auf 11.604 Euro angehoben werden. Der Kinderfreibetrag wird laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von ursprünglichen 6.024 Euro auf 6.384 Euro angehoben (3.192 Euro je Elternteil). Ebenso steigt zum Jahresstart 2024 der Spitzensteuersatz von bisherigen 62.810 Euro auf 66.779 Euro.

Anhebung der Mehrwertsteuer in der Gastro

Was ist neu 2024: Man sieht zwei Hände von zwei Personen; eine Person hält ein Kartenlesegerät, die andere Person hält eine EC-Karte dagegen. Foto: Getty Images
In Restaurant werden fortan wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Foto: Getty Images

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird ab Januar 2024 wieder 19 Prozent betragen. Im Zuge der Coronapandemie war die Mehrwertsteuer in diesem Bereich auf sieben Prozent gesenkt worden, um finanzielle Schäden bei den Gastronomie-BetreiberInnen abzufedern. Wegen der Energiekrise wurde die Ausnahmeregelung mehrmals verlängert. 2024 ist nun Schluss damit. Für Gäste könnte das bedeuten, dass die Preise leicht steigen.

Veränderter Anspruch auf Kinderkrankengeld

Während der Corona-Pandemie galt die Sonderregelung, wonach jedes Elternteil jährlich Anspruch auf 30 Tage Kinderkrankengeld pro Kind hatte. Diese Sonderregelung ist mit dem Jahreswechsel ausgelaufen – in 2024 stehen jedem Elternteil „nur noch“ 15 Tage Kinderkrankengeld zu. Was auf den ersten Blick nach drastischer Kürzung klingt, ist bei genauerem Hinsehen ein Gewinn: Vor der Pandemie lag der Anspruch bei lediglich zehn Tagen. Für Alleinerziehende gilt: 2024 liegt der Anspruch bei 30 Tagen (statt wie vor der Pandemie bei 20).  

Höhere CO2-Abgabe

Seit 2021 werden fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas mit einer CO2-Abgabe belegt, die sich schrittweise erhöht hat. 2024 wird dieser Weg fortgesetzt: Seit dem 1. Januar sind 45 Euro pro Tonne CO2 fällig (statt zuvor 30 Euro). In der Praxis dürften damit die Kosten für VerbraucherInnen steigen, sei es beim Tanken oder beim Heizen.

Die Bundesregierung möchte mit diesem Instrument Anreize schaffen, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu verringern – und damit auch den CO2-Ausstoß. Eine Maßnahme, die sich nicht nur bei der Umsetzung der Verkehrswende bemerkbar macht, sondern auch bei der Energiewende im Gebäudesektor.

Papierführerscheine werden zu Karten

Die alten grauen oder rosa Papierführerschein verlieren schrittweise ihre Gültigkeit – und zwar abhängig vom Geburtsjahr! Die Jahrgänge 1959 bis 1964 waren vergangenes Jahr dazu aufgefordert, den alten „Lappen“ gegen das neue Dokument umzutauschen. Nun müssen InhaberInnen der Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 den Behördengang antreten und den alten Führerschein gegen den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Alle alten Papierführerscheine verlieren mit Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.

Der Umtausch erfolgt persönlich bei einem der Berliner Bürgerämter, unabhängig davon, in welchem Bezirk man wohnt. Alle Informationen zu erforderlichen Unterlagen gibt es auf service.berlin.de. Dort kann man sich auch einen Termin buchen.

Titelbild: AdobeStock

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