Frau und Mann sitzen auf einer Couch vor sich auf dem Couchtisch ist ein Laptop, sie sehen sich Belege an.

Warum 2023 mehr Menschen Anrecht
auf Wohngeld haben

Höheres Wohngeld – und das für deutlich mehr Menschen: Eine Reform der Bundesregierung ermöglicht Haushalten mit geringem Einkommen seit dem Jahreswechsel eine verstärkte Unterstützung. Wer Anspruch hat und was man wissen muss.

Diese Neuerung hat es in sich. Statt bislang rund 600.000 Haushalten haben ab 1. Januar 2023 geschätzte zwei Millionen Haushalte in Deutschland Anspruch auf Wohngeld. Zudem fällt diese Unterstützung künftig deutlich höher aus als bisher. Die Bundesregierung spricht von der „größten Wohngeldreform in der Geschichte des Landes“. 

Tatsächlich bot das Wohngeld schon in der Vergangenheit finanzielle Hilfe, die jedoch nicht von allen potenziellen EmpfängerInnen ausgeschöpft wurde. Laut Schätzungen verzichteten hunderttausende Haushalte mit geringem Einkommen auf entsprechende Anträge, obwohl sie Anrecht auf Wohngeld gehabt hätten.

Seit dem Jahreswechsel haben sich die Chancen auf Unterstützung durch das neue „Wohngeld Plus“ noch mal deutlich erhöht. In Berlin rechnet der Senat mit einer Verdreifachung der beziehenden Haushalte. Wer wenig Einkommen hat, sollten den Anspruch auf Wohngeld also unbedingt prüfen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist Wohngeld?

Wohngeld soll Haushalte mit geringem Einkommen unterstützen – als Hilfsmaßnahme, wenn das Geld nicht mehr reicht, um angemessenen Wohnraum zu bezahlen. Getragen wird das Wohngeld jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich ist das Wohngeld eine Hilfsleistung für Haushalte, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Dies betrifft vor allem Familien, Alleinerziehende sowie SeniorInnen. Anspruch haben dabei ganz unterschiedliche Gruppen:  

  • Menschen, die arbeiten, aber nicht genug verdienen, um ihre Wohnkosten bezahlen zu können,
  • Studierende, die keinen Anspruch auf BAfÖG haben oder BAfÖG als Volldarlehen bekommen,
  • RentnerInnen, die als BewohnerInnen von Altenpflegeheimen an finanzielle Grenzen stoßen,
  • BezieherInnen von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeiter.

Neu: Künftig gilt der Anspruch auf Wohngeld auch für Personen, die den Mindestlohn verdienen. Selbiges gilt für SeniorInnen, deren Rente in etwa der Höhe des Mindestlohns entspricht.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Personen, die bereits andere Transferleistungen erhalten, bekommen grundsätzlich kein Wohngeld. Das betrifft zum Bespiel EmpfängerInnen von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter, darüber hinaus auch BezieherInnen von Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe). Bei allen genannten Sozialleistungen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.

Fünf kleine Euromünzenstapel, darauf sind sechs kleine helle Würfel mit verschiedenen Symbolen, ganz links ein größerer Würfel mit der Aufschrift "Wohngeld"
Beim Wohngeld ergeben sich für BürgerInnen seit dem 1. Januar 2023 neue Möglichkeiten. Foto: AdobeStock

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngelds hat sich 2023 um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöht. Damit ist das „Wohngeld Plus“ mehr als doppelt so hoch wie sein Vorgänger. Statt bislang ca. 180 Euro pro Monat erhalten EmpfängerInnen künftig rund 370 Euro pro Monat.

Wie hoch genau das Wohngeld im Einzelfall ausfällt? Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Höhe bemisst sich an unterschiedlichen Faktoren wie der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete oder dem Gesamteinkommen. Geprüft werden diese Parameter durch das örtliche Wohngeldamt, das auf dieser Grundlage die Höhe des Wohngelds festlegt.

Wer sich vorab orientieren möchte: Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) findet sich ein vorläufiger „Wohngeld Plus“-Rechner.

Was hat sich sonst noch geändert?

Neben der Erhöhung des Wohngelds und der Ausweitung des potenziellen EmpfängerInnen-Kreises gibt es eine weitere Neuerung: Das „Wohngeld Plus“ enthält fortan eine Heizkostenkomponente, die die steigenden Energiekosten abfedern soll.

Die Heizkostenkomponente wird der Wohngeldberechnung zugeschlagen und beträgt zwei Euro pro Quadratmeter.

Wie beantragt man Wohngeld?

Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern beantragt werden. Neben den entsprechenden Antragsformularen gibt es dort auch umfassende Beratung. Zudem kann das Wohngeld auch online beantragt werden.

Für welchen Zeitraum kann Wohngeld beantragt werden?

In der Regel wird Wohngeld für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein Antrag auf Weiterzahlung möglich. Ob die Zahlung fortgeführt wird, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Titelfoto: AdobeStock.

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