Zwei Männer und eine junge Frau stehen im Freien und lächeln in die Kamera. Foto: City-Press GmbH

Aus dem Quartier, für das Quartier: Jetzt Mitglied im Mieterbeirat werden! 

Mehr Teilhabe, Austausch und Mitgestaltung im eigenen Kiez? Genau dafür wurden die Mieterbeiräte ins Leben gerufen! In gleich neun Gewobag-Quartieren wird dieses Gremium 2024 neu gewählt – KandidatInnen können sich noch bis zum 12. April bewerben. Alle Infos auf einen Blick.

Was bewegt die Menschen in ihrem Wohnquartier? Wer wüsste das besser als die Mieterinnen und Mieter selbst – in Bezug auf ihr Wohnumfeld sind sie die besten ExpertInnen. Eine Kompetenz, die die Gewobag und alle weiteren landeseigenen Wohnungsbauunternehmen in Berlin nicht ungenutzt lassen möchten.

Um die Interessen und Anregungen der Mieterschaft zu bündeln, werden in den einzelnen Quartieren Mieterbeiräte gewählt. „Für uns sind die Mieterbeiräte wichtige Partner, denn sie sind ein Sprachrohr der Menschen vor Ort“, sagt Mark-Andre Ansorge, Bereichsleiter Bestand/Operations bei der Gewobag. „Gemeinsam mit unseren QuartierskoordinatorInnen bilden sie eine zentrale Schnittstelle für den Austausch zwischen Mieterschaft und Unternehmen. Dieser quartiersbezogene Dialog liegt uns am Herzen, denn nur so können wir die Wohn- und Lebensqualität in den Quartieren weiter verbessern.“   

2024 werden die Mieterbeiräte in neun Quartieren der Gewobag neu gewählt. Engagierte BewohnerInnen können bis zum 12. April unkompliziert kandidieren, ehe die Wahlphase beginnt. Was man dazu wissen muss? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mieterbeiratswahl im Überblick.

In welchen Gewobag-Quartieren werden 2024 Mieterbeiräte gewählt?

Zu Mieterbeiratswahlen aufgerufen wird in neun verschiedenen Gewobag-Quartieren:

  • Klausenerplatz/Opernviertel
  • Mehringplatz
  • Tegel Süd
  • Georg-Ramin-Siedlung
  • Haselhorst
  • Am Mühlenberg
  • Wohnpark Mariendorf
  • Bülowstraße Ost
  • Kniprodestraße/Danziger Straße

Welche Funktion haben die Mieterbeiräte?

Die Tätigkeitsfelder der Mieterbeiräte sind vielfältig. Zum einen bieten sie für die MieterInnen ihres Quartiers eine Anlaufstelle, um gemeinsame Interessen zu bündeln und zu vertreten. Zugleich können sie Impulse für das Wohnumfeld geben, etwa in Bezug auf Maßnahmen im Kampf gegen Müll oder die Beleuchtungssituation im Quartier. Nicht zuletzt haben Mieterbeiräte durch ein eigenes Budget die Möglichkeit, Gemeinschaftsaktionen anzustoßen, und so das nachbarschaftliche Engagement zu fördern. Dies können zum Beispiel Pflanz- oder Clean-Up-Initiativen sein.

Wie arbeiten die Mieterbeiräte konkret?

Sämtliche Mieterbeiräte sind ehrenamtlich tätig. Sie stehen in stetigem Austausch mit den BewohnerInnen des Quartiers und bieten dafür unter anderen regelmäßige Sprechstunden an. Die Mieterbeiräte sammeln gemeinsame Interessen der Mieterschaft und besprechen diese mit den QuartierskoordinatorInnen der Gewobag. Das Gremium kann zum Beispiel Verbesserungsvorschläge, Anregungen oder Empfehlungen geben und an Lösungsansätzen mitwirken. Ein Austausch, der gegenseitiges Informieren und gemeinsames Beraten ermöglicht.

„Die QuartierskoordinatorInnen treffen sich regelmäßig mit den Mieterbeiräten“, sagt Anna Müller, Fachkoordinatorin Quartiersentwicklung bei der Gewobag. „Gemeinsam werden Aktionen und Veranstaltungen geplant und umgesetzt.“

Zwei Frauen und zwei Männer bepflanzen ein Blumenbeet vor einem Haus. Foto: Aurelio Schrey.
Gemeinschaftliche Pflanzaktionen mit NachbarInnen sind ein Beispiel dafür, wie die Mieterbeiräte in den Quartieren wirken können. Foto: Aurelio Schrey.

Aus wie vielen Mitgliedern besteht ein Mieterbeirat?

Je nach Quartier, dessen Größe und der Bereitschaft der BewohnerInnen zur ehrenamtlichen Tätigkeit sind zwischen drei bis fünf Personen ehrenamtlich in dem Gremium tätig.

Wie lang ist die Amtszeit der Mieterbeiräte?

Die Mitglieder der Mieterbeiräte werden in der Regel für fünf Jahre gewählt.

Wie unterscheidet sich der Mieterbeirat vom Mieterrat?

Ein wesentlicher Unterschied: Während die verschiedenen Mieterbeiräte die Interessen von Gewobag-MieterInnen eines Quartiers vertreten, bildet der Mieterrat die unternehmensweite Interessensvertretung aller Gewobag-MieterInnen. Daneben gibt es weitere Unterschiede, zum Teil aber auch Gemeinsamkeiten. Eine Übersicht findet sich auf der Internetseite der Gewobag.

Was können die Mieterbeiräte bewegen?

Die Mieterbeiräte haben zum Beispiel die Möglichkeit, bei gemeinsamen Begehungen in ihren Quartieren Gestaltungsideen und Vorschläge einzubringen. „Im vergangenen Jahr wurden auf diesem Weg unter anderem Außenbeleuchtungen verbessert, Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt und Spielgeräte installiert“, erklärt Fachkoordinatorin Anna Müller.

Wie kann ich Mieterbeirat werden?

Der erste wichtige Schritt ist die Einreichung einer gültigen Kandidatur bis zum 12. April 2024. Kandidieren können alle MieterInnen von Wohnungen in dem Quartier, in dem die Wahl stattfindet. Weitere Details regelt eine Wahlordnung.  

Zwei Männer und drei Frauen stehen im Freien vor einem Haus und schauen für ein Gruppenbild in die Kamera.
Die fünf Mitglieder des Mieterbeirats Quäkerstraße im Jahr 2022. Foto: City-Press GmbH

Wann finden die Mieterbeiratswahlen statt?

Zunächst werden die Kandidaturen gemäß Wahlordnung auf ihre Gültigkeit geprüft. Anschließend folgt die Aufstellung einer KandidatInnenliste, danach die eigentliche Wahl: Per Post wird sämtlichen wahlberechtigten MieterInnen eines Quartiers eine Broschüre mit den KandidatInnen samt Stimmzettel zugesendet – eine Informationsgrundlage, auf der ein/e KandidatIn per Kreuz gewählt werden kann. Der ausgefüllte Stimmzettel muss bis zum 5. Juli 2024 an die Gewobag zurückgesendet werden.

Nach abgeschlossener erfolgreicher Wahl von mindestens drei Mitgliedern bildet sich der neue Mieterbeirat durch Konstituierung. Nach der Stimmenauszählung (9./10 Juli) treten die neugewählten Mieterbeiräte erstmals zusammen.

Wer ist wahlberechtigt – und warum sollte man wählen?     

Wichtig: Damit ein Mieterbeirat erfolgreich gewählt werden kann, müssen sich mindestens fünf Prozent der wahlberechtigten Mieterschaft eines Quartiers an der Wahl beteiligen. Um AnsprechpartnerInnen für Fragen, Anregungen oder Nöte im eigenen Quartier zu haben, empfiehlt es sich also, an der Wahl teilzunehmen. Wählen dürfen im jeweiligen Quartier alle MieterInnen von Wohnungen, die einen gültigen Mietervertrag haben. Pro Wohnung darf jeweils eine Stimme abgegeben werden.   

Wie erfahren die MieterInnen den Ausgang der Wahl?

Die BewohnerInnen der betroffenen Quartiere werden Ende Juli/Anfang August per Hausaushang über das Wahlergebnis und ihre neuen AnsprechpartnerInnen informiert.

Wo und wann sind die Mieterbeiräte zu erreichen?

Eine Übersicht der derzeit aktiven Mieterbeiräte in den Quartieren findet sich auf der Internetseite der Gewobag – inklusive Kontaktdaten und Sprechstunden. Diese Angaben werden fortlaufend aktualisiert, selbstverständlich auch nach den Wahlen.   

Titelfoto: Aurelio Schrey

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