Zwei Männer und eine junge Frau stehen im Freien und lächeln in die Kamera. Foto: City-Press GmbH

Aus dem Quartier, für das Quartier: Jetzt Mitglied im Mieterbeirat werden! 

Mehr Teilhabe, Austausch und Mitgestaltung im eigenen Kiez? Genau dafür wurden die Mieterbeiräte ins Leben gerufen! In gleich zehn Gewobag-Quartieren wird dieses Gremium 2025 neu gewählt – KandidatInnen können sich noch bis zum 21. April bewerben. Alle Infos auf einen Blick.

Was bewegt die Menschen in ihrem Wohnquartier? Wer wüsste das besser als die Mieterinnen und Mieter selbst – in Bezug auf ihr Wohnumfeld sind sie die besten ExpertInnen. Eine Kompetenz, die die Gewobag und alle weiteren landeseigenen Wohnungsbauunternehmen in Berlin nicht ungenutzt lassen möchten.

Um die Interessen und Anregungen der Mieterschaft zu bündeln, werden in den einzelnen Quartieren Mieterbeiräte gewählt. „Für uns sind die Mieterbeiräte wichtige Partner, denn sie sind ein Sprachrohr der Menschen vor Ort“, sagt Bianca Köhnen, Referentin für Mietergremienmanagement bei der Gewobag. „Sie bilden eine zentrale Schnittstelle für den Austausch zwischen Mieterschaft und Unternehmen. Dieser quartiersbezogene Dialog liegt uns am Herzen, denn nur so können wir die Wohn- und Lebensqualität in den Quartieren weiter verbessern.“   

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Mehr Informationen

2025 werden die Mieterbeiräte in zehn Quartieren der Gewobag neu gewählt. Gut zu wissen: MieterInnen, die in einem der aktuellen Wahlquartiere wohnen, erhalten die dazugehörigen Unterlagen per Post. Engagierte BewohnerInnen können so bis zum 21. April unkompliziert kandidieren, ehe die Wahlphase beginnt. Was man dazu wissen muss? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mieterbeiratswahl im Überblick.

In welchen Gewobag-Quartieren werden 2025 Mieterbeiräte gewählt?

Dieses Jahr ruft die Gewobag zu zehn Mieterbeiratswahlen in den folgenden Wahlbezirken auf:

  • Neukölln Süd
  • Bülowstraße West
  • Charlottenburg Nord
  • Falkenseer Chaussee
  • Alt-Hohenschönhausen
  • Heerstraße Nord
  • Falkenberg
  • Rollbergesiedlung
  • Spektegrünzug
  • Waterkant

      Welche Funktion haben die Mieterbeiräte?

      Die Tätigkeitsfelder der Mieterbeiräte sind vielfältig. Zum einen bieten sie für die MieterInnen ihres Quartiers eine Anlaufstelle, um gemeinsame Interessen zu bündeln und zu vertreten. Zugleich können sie Impulse für das Wohnumfeld geben, etwa in Bezug auf eine bessere Aufenthaltsqualität durch mehr Sitzgelegenheiten oder die Beleuchtungssituation im Quartier. Nicht zuletzt wird den Mieterbeiräten ein Jahresbudget zur Verfügung gestellt, das sie zum Beispiel für gemeinschaftliche Pflanzaktionen oder Hauscafés verwenden können.

        Wie arbeiten die Mieterbeiräte konkret?

        Die gewählten Mieterbeiräte sind ehrenamtlich tätig. Sie stehen in stetigem Austausch mit den BewohnerInnen des Quartiers und bieten dafür unter anderem regelmäßige Sprechstunden an, genauso wie Dialoge per E-Mail. Die Mieterbeiräte sammeln gemeinsame Interessen der Mieterschaft und besprechen diese mit den verantwortlichen Personen aus dem Mietergremienmanagement der Gewobag.

        Das Gremium kann zum Beispiel Verbesserungsvorschläge, Anregungen oder Empfehlungen geben und an Lösungsansätzen mitwirken. Ein Austausch, der gegenseitiges Informieren und gemeinsames Beraten ermöglicht.

        Zwei Frauen und zwei Männer bepflanzen ein Blumenbeet vor einem Haus. Foto: Aurelio Schrey.
        Gemeinschaftliche Pflanzaktionen mit NachbarInnen sind ein Beispiel dafür, wie die Mieterbeiräte in den Quartieren wirken können. Foto: Aurelio Schrey.

        Aus wie vielen Mitgliedern besteht ein Mieterbeirat?

        Je nach Quartier, dessen Größe und der Anzahl der KandidatInnen sind in der Regel drei bis fünf Personen ehrenamtlich in dem Gremium tätig.

        Wie lang ist die Amtszeit der Mieterbeiräte?

        Die Mitglieder der Mieterbeiräte werden in der Regel für fünf Jahre gewählt.

        Wie unterscheidet sich der Mieterbeirat vom Mieterrat?

        Ein wesentlicher Unterschied: Die Mieterbeiräte kümmern sich vor Ort um die Anliegen der Mieterinnen und Mieter in den einzelnen Quartieren, sozusagen direkt vor ihrer Haustür. Der Mieterrat bildete hingegen die unternehmensweite Interessensvertretung aller Gewobag-MieterInnen. Daneben gibt es weitere Unterschiede, zum Teil aber auch Gemeinsamkeiten. Eine Übersicht findet sich auf der Internetseite der Gewobag.

        Nicht nur die Nachbarschaft profitiert stark
        vom Einsatz der Mieterbeiräte,
        sondern auch wir als Vermieterin.
        Wir unterstützen ihre Tätigkeit
        daher aktiv und wollen diese
        ehrenamtlichen Strukturen ausbauen.

        Malte Bädelt,
        Vorstandsmitglied der Gewobag

        Wie kann ich Mieterbeirat werden?

        Der erste wichtige Schritt ist die Einreichung einer gültigen Kandidatur bis zum 21. April 2025. MieterInnen, die in einem der aktuellen Wahlquartiere wohnen, haben die dazugehörigen Informationen per Post erhalten. Weitere Details regelt eine Wahlordnung.  

        Ansicht von hinten. Zwei Frauen sitzen bei einem Gewobag-Event an einem Tisch, eine von ihnen hält einen Flyer in der Hand. Darauf ist zu lesen: "Satzung Mieterbeirat". Foto: Ralph Maak
        Eine Momentaufnahme vom Mietergremien-Workshop der Gewobag im Oktober 2024. Foto: Ralph Maak

        Wie, wo, was – Kurzinfos zur Mieterbeiratswahl 2025

        Die Kandidaturen für die Mieterbeiratswahlen 2025 müssen bis zum 21.04.2025 bei der Gewobag eingegangen sein. Alle MieterInnen, die 2025 kandidaturberechtigt sind, erhalten die dazugehörigen Unterlagen im März per Post.

        Die Wahl der Mieterbeiräte muss bis zum 04.07.2025 erfolgen. Wie? Ganz einfach: Überblick in der zugeschickten Kandidaturbroschüre verschaffen, FavoritIn ankreuzen und Stimmzettel zurück an die Gewobag schicken.

        Nach der Konstituierung der neuen Mieterbeiräte werden die BewohnerInnen der betroffenen Quartiere per Hausaushang über ihre neuen AnsprechpartnerInnen informiert. Die geschieht voraussichtlich im September 2025. Zudem finden sich entsprechenden Informationen auf der Internetseite der Gewobag.

        Wichtig: Damit ein Mieterbeirat erfolgreich gewählt werden kann, müssen sich mindestens fünf Prozent der wahlberechtigten Mieterschaft eines Quartiers an der Wahl beteiligen. Um AnsprechpartnerInnen für Fragen, Anregungen oder Nöte im eigenen Quartier zu haben, empfiehlt es sich also, an der Wahl teilzunehmen. Wählen dürfen im jeweiligen Quartier alle MieterInnen von Wohnungen, die einen gültigen Mietervertrag haben. Pro Wohnung darf jeweils eine Stimme abgegeben werden.

        Wo und wann sind die Mieterbeiräte zu erreichen?

        Eine Übersicht der derzeit aktiven Mieterbeiräte in den Quartieren findet sich auf der Internetseite der Gewobag – inklusive Kontaktdaten und Sprechstunden. Diese Angaben werden fortlaufend aktualisiert, selbstverständlich auch nach den Wahlen.   

        Titelfoto: City-Press GmbH

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