Haustiere in der Mietwohnung – Rechte, Genehmigungen und Pflichten 22. Juni 2023Lesedauer: 2 Min. Artikel anhören Player schließen Haustiere können das Leben bereichern: Sie fördern die Gesundheit und schenken uns Trost und Zuneigung. Gleichzeitig gilt es bei der Haltung von Haustieren in Mietwohnungen einiges zu beachten. Welche Rechte und Pflichten haben Mieter? Ein Überblick. Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, Haustiere in Mietwohnungen zu halten. Ob Katze, Hund oder kleinen Nager – Haustiere können das Zuhause mit Freude, Liebe und Leben erfüllen. Dennoch: Die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen sollte gut überlegt sein. Darf ein Vermieter Hund oder Katze verbieten? Katzen dürfen nicht pauschal in Mietwohnungen verboten werden; sie müssen jedoch von der Hausverwaltung genehmigt werden. Illustration: raufeld/Martin Rümmele Die Entscheidung darüber, ob Haustiere in einer Mietwohnung erlaubt sind oder nicht, liegt in der Regel bei den Vermietern. In Deutschland gibt es jedoch einige Einschränkungen für ein generelles Verbot. Die Vermieter können die Tierhaltung nur dann untersagen, wenn sie vernünftige Gründe dafür haben, beispielsweise wenn das Tier eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit anderer Mieter darstellt oder die Wohnung erheblich beschädigt. Ein pauschales Verbot von Hunden oder Katzen ist daher oft nicht rechtens. Trotzdem ist für Hunde und Katzen die Erlaubnis der Hausverwaltung nötig. Diese kann schriftlich über service@gewobag.de eingeholt werden. In der Regel wird der Wunsch gewährt – es sei denn, das Tier eignet sich aufgrund seiner Größe oder anderer spezieller Eigenschaften nicht für die Wohnungshaltung. Dass HalterInnen die täglichen Ruhezeiten beachten und für Schäden und Verschmutzungen aufkommen, die durch ihre Haustiere verursacht wurden, versteht sich von selbst. Welche Haustiere brauchen keine Genehmigung? Es gibt einige Haustiere, die in der Regel keiner Genehmigung bedürfen. Kleintiere wie Fische, Hamster, Meerschweinchen oder Vögel gelten in der Regel als unproblematisch und können ohne besondere Erlaubnis gehalten werden, sofern sich Art und Anzahl der Haustiere im üblichen Rahmen halten. Diese Tiere verursachen normalerweise keinen Lärm oder Schaden und benötigen wenig Platz. Welche Haustiere muss man dem Vermieter melden? Hunde gehören im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern an die Leine. Illustration: raufeld/Martin Rümmele Im Allgemeinen sollten Mieter alle Haustiere den Vermietern melden, unabhängig davon, ob sie genehmigungsfrei sind oder nicht. Eine offene Kommunikation hilft, potenzielle Konflikte zu vermeiden. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Mietvertrag die Pflicht zur Meldung von Haustieren explizit festlegt. Auch wenn die Vermieter die Haltung von Hunden oder Katzen nicht verbieten können, ist es ratsam, dies vorab zu besprechen und die Ergebnisse gegebenenfalls schriftlich festzuhalten. Die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen ist ein Thema, das Mieter und Vermieter gleichermaßen betrifft. Mit der richtigen Vorgehensweise sollte dem friedvollen Zusammenleben jedoch nichts im Wege stehen.
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