Vier Mietglieder des Gewobag-Mieterrats sitzen in einem Konferenzraum an einem Tisch, auf dem verschiedene Pläne liegen. Ein Mieterrat trägt etwas vor, die drei anderen Personen hören interessiert zu. Foto: Aurelio Schrey

Jede Stimme zählt: Auftakt zur Mieterratswahl

Ab Oktober werden engagierte MieterInnen für den neuen Mieterrat gesucht. Was das Gremium macht, wie man sich wählen lassen kann und welche Termine wichtig sind? Alle Infos zur Mieterratswahl.

Ohne ihn geht’s nicht: Seit 2016 ist der Mieterrat in kommunalen Wohnungsunternehmen fest als Gremium verankert – so auch bei der Gewobag. MieterInnen können seither über die von ihnen gewählten VertreterInnen an Unternehmensentscheidungen mitwirken. Ein demokratischer Prozess, der eine aktive Beteiligung der Mieterschaft ermöglicht.

2024 wird der Mieterrat neu gewählt – die Zustellung des Wahlaufrufs erfolgt allerdings schon Anfang Oktober 2023. Wie genau die Wahl vonstattengeht und was man wissen muss? Hier kommen die Antworten.

Was macht der Mieterrat?

Vier Mietglieder des Gewobag-Mieterrats stehen mit Peter Burgfried, Prokurist und Leiter Bestandsmanagement der Gewobag, in einem Büroraum. Burgfried erzählt, die Mieterratsmitglieder hören interessiert zu. Foto: Aurelio Schrey
Im Austausch: Vier Mietglieder des Gewobag-Mieterrats mit Peter Burgfried (M.), Prokurist und Leiter Bestandsmanagement der Gewobag. Foto: Aurelio Schrey

Der Mieterrat wirkt an relevanten Unternehmensentscheidungen mit und leistet wichtige Beiträge zur Entwicklung der Wohnungsbestände. Dabei engagieren sich die Mieterratsmitglieder für die Interessen der MieterInnen und arbeiten eng mit den Mieterbeiräten in den jeweiligen Quartieren zusammen. Wie sich der Mieterrat und die Mieterbeiräte voneinander unterscheiden und wie sie zusammenwirken? Die Antworten gibt’s hier

Darüber hinaus befasst sich der Mieterrat mit den aktuellen Neubau- und Modernisierungsvorhaben der Gewobag. Ein Mitglied des Mieterrats wird als stimmenberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat der Gewobag mitarbeiten.

Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2016 ist das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht die Bildung eines Mieterrats in allen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften vor. Auf dieser Grundlage hat die Gewobag 2016 die ersten Mieterratswahlen durchgeführt.

Wer kann Mitglied im Mieterrat werden?

Der Mieterrat der Gewobag setzt sich aus zehn MieterInnen zusammen, gewählt von der Mieterschaft des Unternehmens. Zur Wahl stellen können sich alle MieterInnen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ein ungekündigtes oder neues Mieterverhältnis bei der Gewobag haben. Ausgeschlossen sind MitarbeiterInnen der Gewobag und ihrer Tochtergesellschaften.

Die Bewerbung ist ganz einfach: Bis zum 07.11.2023 (Datum des Poststempels) ist das vollständig ausgefüllte Kandidaturformular an die Wahlkommission zu senden. Das Formular wird allen wahlberechtigten MieterInnen der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 2023 per Post zugestellt. Es ist auch online unter www.gewobag.de/mieterratswahl abrufbar. Und: Eine Bewerbung ist auch online möglich.

Wie funktioniert die Wahl?

Grafik zur Rolle des Gewobag-Mieterrats.
Grafik zur Rolle des Gewobag-Mieterrats.
Die MieterInnen wählen die Mitglieder des Mieterrats. Der Mieterrat entsendet ein stimmberechtigtes Mitglied in den Aufsichtsrat der Gewobag. Grafik: Incorporate Berlin

Die Mieterratswahl 2024 startet mit der Zustellung des Wahlaufrufs (1.10. bis 10.10.2023). Alle wahlberechtigten MieterInnen erhalten ein persönliches Anschreiben mit den wichtigen Informationen zur Wahl, zur Kandidatur für den Mieterrat und zur Mitarbeit in der Wahlkommission. Alle Interessierten können bis zum 7.11.2023 (Datum des Poststempels) ihre Kandidatur erklären. Die aus MieterInnen zu bildende Wahlkommission wird die Kandidatenlisten für alle Wahlbezirke erstellen.

Am 17.10.2023 ab 18 Uhr findet in der Konzernzentrale der Gewobag eine Info-Veranstaltung zur Mieterratswahl 2024 statt (Adresse: Alt-Moabit 101 A, 10559 Berlin). Für MieterInnen, die nicht vor Ort sein können, wird die Veranstaltung per Livestream übertragen. Alle TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit, offene Fragen zu klären – dies ist ebenfalls online möglich.

Zudem wird die Veranstaltung aufgezeichnet. Ein entsprechendes Video steht im Nachgang auf der Website der Gewobag zur Verfügung. 

Im weiteren Verlauf der Mieterratswahl –  etwa Ende Januar –  finden Wahlveranstaltungen statt, in denen sich die Kandidaten persönlich vorstellen können. Weitere Infos dazu werden zu gegebener Zeit unter gewobag.de/mieterratswahl veröffentlicht.

Wie gebe ich meine Stimme ab?

Die Stimmabgabe erfolgt mit dem Stimmzettel, der bis zum 24.01.2024 postalisch zugeschickt wird. Der Einsendeschluss der ausgefüllten Stimmzettel ist am 21.02.2024 (Datum des Poststempels). Die Abgabe ist ausschließlich auf dem Postweg möglich.

Die öffentliche Auszählung der Stimmzettel findet am 23. und 24. Februar 2024 statt. Mit Konstituierung des Mieterrats und der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses im März 2024 ist die Mieterratswahl 2024 beendet.

Was macht die Wahlkommission?

Die Wahlkommission arbeitet ehrenamtlich und hat die Aufgabe, die Mieterratswahl ordnungsgemäß vorzubereiten und durchzuführen. Wichtig: In der Wahlkommissionen können nur Personen tätig werden, die nicht für den Mieterrat der Gewobag kandidieren.

Wie kann ich in der Wahlkommission mitwirken?

Wer in der Wahlkommission mitwirken möchte, muss dies bis zum 24. Oktober 2023 mitteilen – entweder per Post (Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, Alt-Moabit 101 A, 10559 Berlin) oder über das Online-Formular.

Noch Fragen?

Weitere Informationen zum Mieterrat und zur Mieterratswahl finden sich auf gewobag.de. Fragen können außerdem per E-Mail an mieterratswahl@gewobag.de geschickt werden. Telefonisch steht das Service-Center unter 0800 4708-800 zur Verfügung.

Titelfoto: Aurelio Schrey

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