Eine Illustration von einer Frau und einem Mann in einer Wohnung. Der Mann trägt einen Blaumann und prüft den Heizungszähler. Die Frau schaut interessiert zu.

Der Mieterrat informiert: Was bringt die neue Heizkostenverordnung?

Aufgrund der neuen Heizkostenverordnung können MieterInnen frühzeitig Maßnahmen zum Energiesparen ergreifen.

Werte MieterInnen der Gewobag,

nun ist fast überall die fernauslesbare Messtechnik für Heizung und Wasser installiert worden beziehungsweise steht der Einbau oder Austausch kurz bevor.

Hierzu die wichtigsten Informationen: Ab sofort sollen MieterInnen monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden. Ziel der Verordnung ist es, die MieterInnen in die Lage zu versetzen, frühzeitig Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen.

Beginnend mit der Heizkostenabrechnung für 2022 bekommen Sie auch Informationen zum Brennstoffmix, zu Steuern und Abgaben sowie den jährlichen Treibhausgasemissionen. Zudem müssen Kontaktangaben zu Beratungsstellen enthalten sein, damit sich MieterInnen in Sachen Energiesparen informieren können.

Was ist der Zweck der neuen Heizkostenverordnung?

Verstößt der Vermieter gegen seine Mitteilungspflicht, können Mieter und Mieterinnen den auf sie entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen.

Die neue Heizkostenverordnung gilt ausschließlich für Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen und soll bereits nach drei Jahren durch die Bundesregierung überprüft werden. So wird frühzeitig kontrolliert, ob die MieterInnen durch die enthaltenen Informationen und den Einbau der neuen Messeinrichtungen Energiekosten einsparen konnten. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Kostendeckelung vonnöten ist. Die monatlichen Verbrauchsinformationen erhalten MieterInnen der Gewobag über die Gewobag-ServiceApp, das Webportal oder über den analogen Weg auf Papier

Was ist Inhalt der monatlichen Information?

  • der monatliche Verbrauch in Kilowattstunden (kWh)
  • der Verbrauch eines Vergleichsnutzers
  • der Vergleichswert zum Vormonat
  • der Vergleichswert zum Vorjahresmonat

Die ersten MieterInnen der Gewobag wurden im Mai 2022 angeschrieben und über die monatliche Verbrauchsinformation in Kenntnis gesetzt. Sie können wählen zwischen einem digitalen und einem analogen Informationsangebot.

Eigenen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser kontrollieren

Durch eigene Ablesung Ihrer Messgeräte (am letzten Tag des Monats) und anschließende Umrechnung können Sie Ihre Werte monatlich kontrollieren.

Diese Geräte wurden und werden in den Wohnungen der Gewobag eingesetzt

1 Funk-Heizkostenverteiler „kaloBLUE K1.5X“

2 Elektronischer Heizkostenverteiler „TELMETRIC smart“

Autorin: Brigitte Meyer

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